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20. Juli 2004
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1. Januar 2007
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Unbeachtlich werden
- 1.
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- 2.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- 3.
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Präklusion bei ergänzendem Beschluss eines BebauungsplanEingeschränkter ZugriffSabine Przerwok · https://www.baurechtzweinull.de/ · 23. Juni 2015
- 2. § 35 BauGB ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 7. Oktober 2014
- 3. Grundlagenwissen Baurecht für das AssessorexamenEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 20. November 2013
- 4. § 34 BauGB ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 20. November 2013