Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
1. Januar 2016
1. Januar 2016
>
Version
26. November 2020
26. November 2020
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
- 1.
- für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
- 2.
- für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
- 3.
- für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
(2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.
(5) (weggefallen)
Fachbeiträge • 233
- 1. Düsseldorfer Tabelle 2010Eingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 6. Januar 2010
- 2. Mindestunterhalt Erhöhung 2021Eingeschränkter ZugriffLuisa Herrmann · www.holzer-goldmann.de · 16. Dezember 2020
- 3. Düsseldorfer Tabelle 2016Eingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 9. Dezember 2015
- 4. Düsseldorfer Tabelle Stand: 01.01.2015Eingeschränkter Zugriff@Min · www.fachanwaltfrankfurt.de · 8. Dezember 2014
- 5. Anwälte für Familienrecht in KölnEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 17. Dezember 2025
- 6. Kindesunterhalt beantragenEingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 13. August 2026
- 7. Kanzlei PfefferEingeschränkter ZugriffMaike Pia Pfeffer · www.kanzleipfeffer.de · 15. Dezember 2023
- 8. Kindesunterhalt berechnen: Höhe & AnspruchEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 27. Dezember 2016
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 18. August 2023
- 3. 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 16. August 2024
- 4. 20/14003 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12712 - Kommunale Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des BundesBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2024
- 5. 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2025
- 6. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 7. 21/3365 - Unterrichtung: Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 11. Dezember 2025
- 8. 21/600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)Bundestag Drucksachen · 15. August 2025