Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
20. Juli 2004
20. Juli 2004
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
- 1.
- die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;
- 2.
- Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
- 1.
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
- 2.
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Absatz 2 im Zusammenhang steht;
- 3.
- ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
- 4.
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
- 5.
- die Teilung eines Grundstücks.
(3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.
(4) Keiner Genehmigung bedürfen
- 1.
- Vorhaben und Rechtsvorgänge, wenn die Gemeinde oder der Sanierungsträger für das Treuhandvermögen als Vertragsteil oder Eigentümer beteiligt ist;
- 2.
- Rechtsvorgänge nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 zum Zwecke der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge;
- 3.
- Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 1, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 1, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung;
- 4.
- Rechtsvorgänge nach Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, die Zwecken der Landesverteidigung dienen;
- 5.
- der rechtsgeschäftliche Erwerb eines in ein Verfahren im Sinne des § 38 einbezogenen Grundstücks durch den Bedarfsträger.
Fachbeiträge • 28
- 1. Grundbuchverfahren auf Eintragung eines PfändungsvermerksEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. September 2025
- 2. Bartonitz & Bartonitz - Steuerberatung & RechtsberatungEingeschränkter Zugriffwww.bartonitz.de · 1. Februar 2022
- 3. Sanierungsgebiet Ausgleichsbetrag BerlinEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 4. Checkliste WohnungskaufEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 5. Bartonitz & Bartonitz - Steuerberatung & RechtsberatungEingeschränkter Zugriffwww.bartonitz.de · 1. November 2021
- 6. Der Ablauf eines Immobilienkaufs beim NotarEingeschränkter Zugriffwww.hannekum-partner.de · 2. November 2025
- 7. Rechtmäßige Ausübung eines kommunalen VorkaufsrechtsEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Juni 2024
- 8. Wann die Gemeinde scheitern kann.Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 14. April 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der NotareBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026
- 2. 21/5806 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3735 - Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der NotareBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026
- 3. 21/3614 - Antrag: Wirksame Instrumente gegen SchrottimmobilienBundestag Drucksachen · 13. Januar 2026
- 4. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026
- 5. 21/7735 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. August 2026