1. April 2007
23. Juli 2015
21. Januar 2026
(1) Die Pflegekassen können mit zugelassenen Pflegeeinrichtungen und den weiteren Vertragspartnern nach § 140a Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Verträge zur integrierten Versorgung schließen oder derartigen Verträgen mit Zustimmung der Vertragspartner beitreten.
(2) In den Verträgen nach Absatz 1 ist das Nähere über Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen der integrierten Versorgung sowie deren Vergütung zu regeln. Diese Verträge können von den Vorschriften der §§ 75, 85 und 89 abweichende Regelungen treffen, wenn sie dem Sinn und der Eigenart der integrierten Versorgung entsprechen, die Qualität, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die Pflegeeinrichtungen verbessern oder aus sonstigen Gründen zur Durchführung der integrierten Versorgung erforderlich sind. In den Pflegevergütungen dürfen keine Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht der Finanzierungszuständigkeit der sozialen Pflegeversicherung unterliegen. Soweit Pflegeeinrichtungen durch die integrierte Versorgung Mehraufwendungen für Pflegeleistungen entstehen, vereinbaren die Beteiligten leistungsgerechte Zuschläge zu den Pflegevergütungen (§§ 85 und 89). § 140a Absatz 2 Satz 1 bis 3 des Fünften Buches gilt für Leistungsansprüche der Pflegeversicherten gegenüber ihrer Pflegekasse entsprechend.
(3) § 140a Absatz 4 des Fünften Buches gilt für die Teilnahme der Pflegeversicherten an den integrierten Versorgungsformen entsprechend.
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 16/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)Bundestag Drucksachen · 24. Oktober 2006
- 2. 16/8783 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5048- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 9. April 2008
- 3. 16/7439 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2007
- 4. 16/8788 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/5048, 16/8783- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 9. April 2008
- 5. 16/5048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 20. April 2007
- 6. 16/5846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EGBundestag Drucksachen · 27. Juni 2007
- 7. 18/5926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)Bundestag Drucksachen · 7. September 2015
- 8. 18/4095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)Bundestag Drucksachen · 25. Februar 2015