Version
7. November 2001
7. November 2001
>
Version
8. November 2006
8. November 2006
>
Version
25. April 2013
25. April 2013
>
Version
8. September 2015
8. September 2015
>
Version
22. Juni 2023
22. Juni 2023
>
Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
(2) Für die Lade- und Entladezeit, die sich mangels abweichender Vereinbarung nach einer den Umständen des Falles angemessenen Frist bemißt, kann keine besondere Vergütung verlangt werden.
(3) Wartet der Frachtführer auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld).
(4) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für die Binnenschiffahrt unter Berücksichtigung der Art der zur Beförderung bestimmten Fahrzeuge, der Art und Menge der umzuschlagenden Güter, der beim Güterumschlag zur Verfügung stehenden technischen Mittel und der Erfordernisse eines beschleunigten Verkehrsablaufs die Voraussetzungen für den Beginn der Lade- und Entladezeit, deren Dauer sowie die Höhe des Standgeldes zu bestimmen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Transport: Haftung des FrachtführersEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 8. Januar 2017
- 2. Zum Beginn des Haftungszeitraums gem. § 425 Abs. 1 HGB bei Beschädigung von Frachtgut während der Lagerung durch den FrachtführerEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 26. Januar 2012
- 3. Kein Anspruch des Frachtführers wegen einer nicht vom Absender zu verantwortenden Verzögerung der Fahrt (hier: wegen Sperrung eines Schifffahrtswegs)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 9. September 2011
- 4. BGH zum Umfang der Haftung nach § 420 Abs. 3 HGBEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 8. September 2011
- 5. I ZR 108/10 ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 8. September 2011
- 6. Frachtvertrag ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 8. September 2011
- 7. § 420 Abs. 3 HGB ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 8. September 2011