Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2008
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1. Januar 2015
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1. Mai 2016
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29. Januar 2026
29. Januar 2026
(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Absatz 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) § 370 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 168
- 1. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 30. Januar 2020
- 2. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 13. Mai 2020
- 3. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.hamburg · 23. November 2017
- 4. Zoll- und AußenwirtschaftsstrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 12. April 2022
- 5. Haftungsbescheid § 71 AOEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 25. Februar 2026
- 6. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.hamburg · 25. März 2017
- 7. RGRA Spezialisierte StrafverteidigerEingeschränkter Zugriffwww.rgra.de · 15. Mai 2025
- 8. SteuerhehlereiEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 13. Mai 2022
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 21/8109 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und SteuerhinterziehungBundestag Drucksachen · 22. September 2026
- 2. 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 3. 20/12037 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9648 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9730 - Geldwäsche wie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichtenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2024
- 4. 20/13142 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12591 - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Bedrohungslage in SyrienBundestag Drucksachen · 23. September 2024
- 5. 21/915 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/536 - Aktueller Stand der Aufarbeitung und Rückforderungen von Cum-Cum-GeschäftenBundestag Drucksachen · 17. Juli 2025
- 6. 21/7257 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur konsequenten Bekämpfung von Geldwäsche bei SteuerhinterziehungBundestag Drucksachen · 22. Juli 2026
- 7. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF Schreiben · 23. Januar 2023