Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
11. Juni 2010
11. Juni 2010
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).
(3) Die Vorschriften der §§ 313 und 314 bleiben unberührt.
Fußnote
(+++ § 490: Zur Nichtanwendung vgl. § 10 Abs. 5 KredWG +++)
Fachbeiträge • 61
- 1. BFH Urteil vom 02.12.2020 - II R 17/18 (veröffentlicht am 10.06.2021)Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 2. Dezember 2020
- 2. Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht beim CrowdfundingEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 24. September 2014
- 3. Zur arglistigen Täuschung einer Bank hinsichtlich der Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung des DarlehensvertragsEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 15. Dezember 2014
- 4. Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 30. April 2024
- 5. Klausel zur Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unwirksamEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 19. Januar 2016
- 6. Darlehen: Fristlose Kündigung bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist unwirksamEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 25. April 2018
- 7. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Praxisinfo Insolvenzrecht: Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getretenEingeschränkter Zugriffhttps://kapellmann.de/de/nachrichten