Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2002
1. August 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Fachbeiträge • +500
- 1. Wann dürfen Vermieter bei Schäden mit der Kaution aufrechnen?Eingeschränkter Zugriffwww.anwaltkooperation.de · 25. Juli 2021
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Januar 2022
- 3. Wann die Bank haftetEingeschränkter ZugriffArtz & Partner · www.artz-partner.de · 25. August 2026
- 4. Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblichEingeschränkter ZugriffMarius Pflaum · www.rae-klk.de · 1. Januar 2021
- 5. CLAYM+ SchadenregulierungEingeschränkter Zugriffwww.claym-plus.de · 19. Juni 2020
- 6. Aktuelle Rechtsfragen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen KreditablösungEingeschränkter ZugriffIn: Mmr · www.ilex-recht.de · 12. Mai 2016
- 7. Konsequenzen aus dem Bundesgerichtshof-Urteil zu den SondertilgungsrechtenEingeschränkter ZugriffIn: Mmr · www.ilex-recht.de · 12. Mai 2016
- 8. Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: BGH stärkt Rechte der GeschädigtenEingeschränkter ZugriffAndreas Schatz · www.anwalt-offenbach.de · 3. April 2026