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1. September 2001
1. September 2001
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.
(2) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Fachbeiträge • 25
- 1. Haus & Grund Schleswig-Holstein e.V.Eingeschränkter Zugriffwww.hausundgrund.de · 23. Februar 2020
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- 8. Mietrecht: Die Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn dem Mieter bei Räumung Suizidgefahr droht.Eingeschränkter ZugriffHelmer · www.mth-partner.de · 1. Dezember 2014