Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
(3) (aufgehoben)
Fachbeiträge • +500
- 1. Mietrecht und WohnungseigentumsrechtEingeschränkter Zugriffwww.brp.de · 30. September 2024
- 2. VerjährungsbeginnEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 15. März 2006
- 3. Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem SchlüsseleinwurfEingeschränkter ZugriffSrf-Kanzlei · www.srf-hn.de · 22. November 2023
- 4. Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem SchlüsseleinwurfEingeschränkter ZugriffSrf-Kanzlei · www.srf-hn.de · 22. November 2023
- 5. Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem SchlüsseleinwurfEingeschränkter ZugriffSrf-Kanzlei · www.srf-hn.de · 22. November 2023
- 6. Mietrecht und WohnungseigentumsrechtEingeschränkter Zugriffwww.brp.de · 27. September 2024
- 7. Mietrecht und WohnungseigentumsrechtEingeschränkter Zugriffwww.brp.de · 26. September 2024
- 8. Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche des VermietersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Dezember 2011
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. März 2021