3. Oktober 2009
29. März 2013
7. April 2021
1. Januar 2026
5. Januar 2026
6. Mai 2026
(1) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 3 300 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast.
(2) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Fachbeiträge • 118
- 1. Vereinsstrafe: Darf der Verein das überhaupt?Eingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 2. Aufsichtspflicht im SportvereinEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 3. Vorstandshaftung im Verein: Wann Sie privat zahlenEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 4. Mentoring: Erklärung, Bedeutung und AnwendungEingeschränkter Zugriffwww.mtrlegal.com · 18. September 2025
- 5. Anwalt Vereinsrecht BambergEingeschränkter Zugriffwww.anwalt-brauner.de · 28. September 2015
- 6. Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025Eingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 17. September 2025
- 7. Anwalt für Sportler, Verein und VerbandEingeschränkter ZugriffPeter Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 8. Die Stiftungsorganisation und das StiftungsvermögenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 25
- 1. 7/3061 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Annahme als KindBundestag Drucksachen · 7. Januar 1975
- 2. 16/10120 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen VereinsvorständenBundestag Drucksachen · 13. August 2008
- 3. 16/13542 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12813- Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher ÄnderungenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2009
- 4. 16/13537 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/10120- Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen VereinsvorständenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2009
- 5. 17/11316 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG)Bundestag Drucksachen · 6. November 2012
- 6. 17/9976 - Antrag: Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhaltenBundestag Drucksachen · 13. Juni 2012
- 7. 17/11579 - Antrag: Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauenBundestag Drucksachen · 20. November 2012
- 8. 17/12123 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/11316 - Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11632 - Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2013