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1. Januar 2023
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Einwilligungsvorbehalt nicht angeordnet werden. Die §§ 108 bis 113, 131 Absatz 2 und § 210 gelten entsprechend.
(2) Ein Einwilligungsvorbehalt kann sich nicht erstrecken
- 1.
- auf Willenserklärungen, die auf Eingehung einer Ehe gerichtet sind,
- 2.
- auf Verfügungen von Todes wegen,
- 3.
- auf die Anfechtung eines Erbvertrags,
- 4.
- auf die Aufhebung eines Erbvertrags durch Vertrag und
- 5.
- auf Willenserklärungen, zu denen ein beschränkt Geschäftsfähiger nach den Vorschriften dieses Buches und des Buches 5 nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters bedarf.
(3) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so bedarf der Betreute dennoch nicht der Einwilligung seines Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Soweit das Gericht nichts anderes anordnet, gilt dies auch, wenn die Willenserklärung eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft.
(4) Auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann das Betreuungsgericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn anzunehmen ist, dass ein solcher bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich wird.
Fachbeiträge • 34
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Öffentliche Quellen • 9
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- 2. 19/27293 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24445, 19/27287 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 3. 20/2293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Juni 2022
- 4. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 5. 20/11004 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9049 - Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 6. 20/9044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)Bundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 7. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 8. 21/2997 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur VaterschaftsanfechtungBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2025