Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2005
1. Januar 2005
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich nicht auf die Verwandten des Annehmenden. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Annehmenden wird nicht mit dem Angenommenen, dessen Ehegatte oder Lebenspartner wird nicht mit dem Annehmenden verschwägert.
(2) Die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen und seiner Abkömmlinge zu ihren Verwandten werden durch die Annahme nicht berührt, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
(3) Der Annehmende ist dem Angenommenen und dessen Abkömmlingen vor den leiblichen Verwandten des Angenommenen zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet.
Fachbeiträge • 26
- 1. Rechte im ProzessEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 15. Juli 2026
- 2. Adoption: Wenn plötzlich vier Eltern im Spiel sindEingeschränkter ZugriffOleksandra Cofala · www.kanzlei-cofala.de · 18. Februar 2019
- 3. Scheidt Kalthoff & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-gsp.de · 19. August 2024
- 4. ᐅ Möglichkeiten der AdoptionEingeschränkter ZugriffDingeldein Rechtsanwälte · www.dingeldein.de · 20. Mai 2021
- 5. BGH Urteil vom 11.11.2009, Az.: XII ZR 210/08Eingeschränkter Zugriffwww.ratgeber-arzthaftung.de · 26. Juli 2016
- 6. Adoption von Kindern und Erwachsenen: Auswirkungen im ErbrechtEingeschränkter ZugriffHrueckert · www.selzer-reiff.de · 20. September 2017
- 7. Häufig gestellte FragenEingeschränkter Zugriffwww.ullmann-rapp.de · 17. Juni 2020
- 8. Ullmann & Rapp RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.ullmann-rapp.de · 3. Juni 2020
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/9041 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und GeburtsnamensrechtsBundestag Drucksachen · 1. November 2023