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19. August 2008
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Auf die Grundschuld finden die Vorschriften über die Hypothek entsprechende Anwendung, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass die Grundschuld nicht eine Forderung voraussetzt.
(1a) Ist die Grundschuld zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden (Sicherungsgrundschuld), können Einreden, die dem Eigentümer auf Grund des Sicherungsvertrags mit dem bisherigen Gläubiger gegen die Grundschuld zustehen oder sich aus dem Sicherungsvertrag ergeben, auch jedem Erwerber der Grundschuld entgegengesetzt werden; § 1157 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung. Im Übrigen bleibt § 1157 unberührt.
(2) Für Zinsen der Grundschuld gelten die Vorschriften über die Zinsen einer Hypothekenforderung.
Fachbeiträge • 38
- 1. Erwerb der Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung stellt keine Einwendung gegen die Grundschuld darEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 14. Juni 2018
- 2. Alles Wichtige zur GrundschuldEingeschränkter ZugriffChristian Hausherr · https://www.hausherr-steuerwald.de/blog/ · 9. Juni 2023
- 3. § 418 Abs. 1 Satz 2 BGBEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/
- 4. SchuldübernahmeEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/
- 5. SicherungsabredeEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/
- 6. Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren bei Bestreiten des Lebensunterhalts aus erwirtschafteten MieteinkünftenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 28. März 2018
- 7. Zur erneuten Einrede trotz eines gutgläubigen Erwerbs bei einer erneuten AbtretungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 26. November 2013
- 8. Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger muss nicht angefallene Grundschuldzinsen nicht geltend machenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 2. August 2012