Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2023
1. Januar 2023
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Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Die Betreuung endet mit der Aufhebung der Betreuung durch das Betreuungsgericht oder mit dem Tod des Betreuten.
Fachbeiträge • 2
- 1. Neuigkeiten im VormundschaftsEingeschränkter ZugriffFlorian Mund · www.mund-rechtsanwaelte.de · 26. Januar 2025
- 2. Widerruf und FolgenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 25. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/14259 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und BetreuernBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/8864 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des BetreuungsorganisationsgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Oktober 2023
- 3. 20/14525 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und BetreuernBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025