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29. Juli 2017
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7. Januar 2026
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28. Juli 2026
28. Juli 2026
(1) Die Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft ist erforderlich, wenn die Mutter oder der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810, 811) besitzt und die jeweils andere Person
- 1.
- eine Aufenthaltsgestattung besitzt,
- 2.
- ausreisepflichtig ist, es sei denn, sie besitzt eine Beschäftigungsduldung nach § 60d,
- 3.
- mit einem Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist ist und sich auf dieser Grundlage im Bundesgebiet aufhält oder
- 4.
- noch nicht in das Bundesgebiet eingereist ist und
- a)
- keinen Aufenthaltstitel oder lediglich ein Schengen-Visum besitzt und
- b)
- weder nach Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 noch nach § 41 Absatz 1 und 2 der Aufenthaltsverordnung zur Einreise und zum Aufenthalt berechtigt ist.
(2) Die Zustimmung zu einer Anerkennung der Vaterschaft ist nicht erforderlich, wenn
- 1.
- der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist,
- 2.
- der Anerkennende der
- a)
- leibliche Vater eines anderen Kindes der Mutter ist oder
- b)
- in ein deutsches Geburtenregister eingetragene rechtliche Vater eines anderen Kindes der Mutter ist,
- 3.
- der Anerkennende und die Mutter einander nach der Geburt eines Kindes geheiratet haben und die Ehe im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung der Anerkennungserklärung in einem deutschen Eheregister eingetragen ist oder
- 4.
- der Anerkennende und die Mutter im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung der Anerkennungserklärung seit mindestens 14 Monaten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in einem deutschen Melderegister geführt werden und sie unter diesem Hauptwohnsitz seit mindestens 14 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt in einer Wohnung zusammenleben; die Frist beginnt mit der Eintragung in das Melderegister.
(3) Beantragen der Anerkennende und die Mutter die Zustimmung, obwohl sie geltend machen, dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nummer 1 oder Nummer 2a vorliegen, stellt die Ausländerbehörde ohne weitere Prüfung nach § 85b fest, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich ist, wenn sie auf der Grundlage einer genetischen Untersuchung zur Klärung der Abstammung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 die leibliche Abstammung des Kindes vom Anerkennenden oder in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2a die leibliche Abstammung des anderen Kindes der Mutter vom Anerkennenden festgestellt hat.
Fachbeiträge • 15
- 1. § 60a AufenthG: Duldung - Aussetzung der AbschiebungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 2. § 60a AufenthG: Duldung - Aussetzung der AbschiebungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 3. Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen zwischen Vater und KindEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 27. Juli 2021
- 4. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.wielinski.de · 22. Juli 2021
- 5. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.wielinski.de · 6. März 2016
- 6. BVerwG: Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen zwischen Vater und KindEingeschränkter ZugriffAdmin · www.wielinski.de · 24. Juni 2021
- 7. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.wielinski.de · 22. Juli 2021
- 8. Schutz vor missbräuchlichen AnerkennungenEingeschränkter ZugriffKorffadmin2 · www.grafkerssenbrock.com · 17. Dezember 2025
Öffentliche Quellen • 40
- 1. 20/5749 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5277 - Fortgesetzte Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2022Bundestag Drucksachen · 20. Februar 2023
- 2. 20/5426 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2023
- 3. 20/5870 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5231 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2022Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2023
- 4. 20/13219 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12888 - Botschaftsanhörungen zur PassersatzbeschaffungBundestag Drucksachen · 27. September 2024
- 5. 20/10297 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10169 - Verstärkte Migration aus der Türkei - Gründe und GegenmaßnahmenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 6. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 7. 20/8038 - Kleine Anfrage: Rassismuserfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und FamiliengerichtenBundestag Drucksachen · 16. August 2023
- 8. 20/10834 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10460 - Islamistische Terroristen - Der mutmaßliche Anschlagversuch in Köln und die Rolle extremistischer TadschikenBundestag Drucksachen · 26. März 2024