Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2017
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1. März 2020
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24. Juni 2020
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1. März 2024
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7. Januar 2026
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(1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung soll erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Während des Aufenthalts nach Satz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht für Beschäftigungen nach § 19c Absatz 1 in Verbindung mit einer Regelung der Beschäftigungsverordnung für vorübergehende Beschäftigungen erteilt werden. § 9 findet keine Anwendung, es sei denn, der Ausländer war vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a oder 18b. Der Aufenthaltszweck der betrieblichen qualifizierten Berufsausbildung nach Satz 1 umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung.
(2) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung soll erteilt werden, wenn sie nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet. Bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen der Länder mit öffentlichen Stellen in einem anderen Staat über den Besuch inländischer Schulen durch ausländische Schüler bleiben unberührt. Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme am Schulbesuch können auf Grund solcher Vereinbarungen nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung zugestimmt hat. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung einer vom Zweck nach Absatz 1 oder Absatz 2 unabhängigen Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche. Bei einer qualifizierten Berufsausbildung wird ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt, wenn die für die konkrete qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse weder durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind noch durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen.
(4) Bevor die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, zurückgenommen, widerrufen oder gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 nachträglich verkürzt wird, ist dem Ausländer für die Dauer von bis zu sechs Monaten die Möglichkeit zu geben, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.
Fachbeiträge • 31
- 1. Das beschleunigte FachkräfteverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 13. Juli 2022
- 2. Jährliche Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zur ErwerbsmigrationEingeschränkter Zugriffwww.agvnord.de · 21. Dezember 2025
- 3. Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft als Student:inEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 11. Juli 2024
- 4. Dauerhafter Aufenthaltstitel für UkrainerEingeschränkter ZugriffSamir Muratovic · www.se-legal.de · 13. März 2026
- 5. Ausländerrecht: Bei Wechsel eines Studienganges kann gem. § 16 Abs. 2 AufenthG die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studiumszwecken versagt werden.Eingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 29. November 2025
- 6. AUFENTHALT ZUM ZWECK DER AUSBILDUNG (§§ 16-17 AUFENTHG)Eingeschränkter ZugriffBrg@Dmin · www.brg-recht.de · 23. April 2026
- 7. Visum und Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zum Sprachkurs und zum SchulbesuchEingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 17. März 2013
- 8. Ausländerrecht: Erfolgreiche Klage gegen Ablehnung eines Visums zur Durchführung eines Sprachkurses.Eingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 29. November 2025
Öffentliche Quellen • 42
- 1. 19/7444 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6819 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz I - Potenziale und IntegrationBundestag Drucksachen · 30. Januar 2019
- 2. 19/15740 - Unterrichtung: 12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Deutschland kann Integration: Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken.Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2019
- 3. 19/8285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines FachkräfteeinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 13. März 2019
- 4. 19/10714 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8285 - Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/9924 - Für einen konsequenten Ansatz in der Einwanderungspolitik - Eckpunkte eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches c) zu dem Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9052 - Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik d) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Klaus Ernst, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9855 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Gute Arbeit garantieren und Vollbeschäftigung erreichen e) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/6542 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines EinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 5. 19/7445 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6820 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz II - Qualifikation, Anerkennung und staatliche LeistungenBundestag Drucksachen · 30. Januar 2019
- 6. 19/19037 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/17586 - Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/17787 - Auszahlungen von Sozialleistungen auf ausländische Konten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17769 - Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abbauenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2020
- 7. 19/25100 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2019Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2020
- 8. 20/3477 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3189 - Belastungen des deutschen Arbeitsmarkts durch den FachkräftemangelBundestag Drucksachen · 16. September 2022