(1) Die Kammer soll in der Regel in Streitigkeiten nach diesem Gesetz den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn nicht die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
(2) Der Rechtsstreit darf dem Einzelrichter nicht übertragen werden, wenn bereits vor der Kammer mündlich verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.
(3) Der Einzelrichter kann nach Anhörung der Beteiligten den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Eine erneute Übertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.
(4) In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entscheidet ein Mitglied der Kammer als Einzelrichter. Der Einzelrichter überträgt den Rechtsstreit auf die Kammer, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder wenn er von der Rechtsprechung der Kammer abweichen will.
(5) Ein Richter auf Probe darf in den ersten sechs Monaten nach seiner Ernennung nicht Einzelrichter sein.
Fachbeiträge • 36
- 1. § 79 AsylG - Besondere Vorschriften für das BerufungsverfahrenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 2. § 80 AsylG - Ausschluss der BeschwerdeEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 3. § 76 AsylG - EinzelrichterEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 4. § 83 AsylG: Besondere SpruchkörperEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 5. § 78 AsylG - RechtsmittelEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 6. § 76 AsylG: EinzelrichterEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 7. § 80 AsylG: Ausschluss der BeschwerdeEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 8. § 75 AsylG: Aufschiebende Wirkung der KlageEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/1319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren durch erweiterte Möglichkeit der Zulassung von RechtsmittelnBundestag Drucksachen · 22. März 2018
- 2. 20/4019 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3212 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2022Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2022
- 3. 20/3212 - Kleine Anfrage: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2022Bundestag Drucksachen · 31. August 2022