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30. Dezember 2016
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24. Juli 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
- 1.
- zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen;
- 1a.
- Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes;
- 2.
- die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;
- 3.
- Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung;
- 4.
- Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb;
- 5.
- Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.
Fachbeiträge • 11
- 1. Arbeitsrecht aktivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Arbeitsrecht aktivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Betriebliche Altersversorgung: Die unterschätzte Waffe gegen den FachkräftemangelEingeschränkter ZugriffDr. Severin Kunisch · https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog
- 4. Betriebsrenten - Ein freiwilliges Angebot der Unternehmen?Eingeschränkter ZugriffDr. Severin Kunisch · https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog
- 5. Otto SchmidtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 3. November 2013
- 6. Faktoren eines nachhaltigen Human Resources Managements (Teil I)Eingeschränkter ZugriffDr. Severin Kunisch · https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog
- 7. Verlag Dr. Otto SchmidtEingeschränkter ZugriffDetlef Grimm · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. Oktober 2012
- 8. Vorsicht: missverständliche Berichte zu Altersgrenzen in BetriebsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffAxel Groeger · https://www.otto-schmidt.de/ · 3. Oktober 2013