Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. April 2017
1. April 2017
>
Version
24. Juli 2024
24. Juli 2024
>
Version
25. Juli 2024
25. Juli 2024
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Eine Begünstigung oder Benachteiligung liegt im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vor, wenn das Mitglied einer in Satz 1 genannten Vertretung in seiner Person die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen betrieblichen Anforderungen und Kriterien erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt.
Fachbeiträge • 348
- 1. Einstweilige Verfügung des Betriebsrats gegen bauliche Maßnahmen des Arbeitgebers (Hessische LAG v. 3.3.2014, Aktz.: 16 TaBVGa 214713)Eingeschränkter ZugriffRoswitha Kranefuss · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 30. Oktober 2014
- 2. Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Befristung – Betriebsratsmitglied ( LAG Hamm v. 05.11.2013, Aktz.: 7 Sa 1007Eingeschränkter ZugriffRoswitha Kranefuss · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 2. April 2014
- 3. LAG Hamburg, Urteil v. 09.08.2007 - 7 Sa 27/07Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 9. August 2007
- 4. BAG, Beschluss v. 04.12.2013Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Dezember 2013
- 5. BAG, Urteil v. 27.07.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 27. Juli 2017
- 6. BAG, Beschluss v. 22.10.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Oktober 2019
- 7. BAG, Urteil v. 25.02.2009Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 25. Februar 2009
- 8. BAG, Urteil v. 08.11.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 8. November 2017
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/11028 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 2. 20/5587 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 9. Februar 2023
- 3. 20/11997 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9469, 20/9875 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BetriebsverfassungsgesetzesBundestag Drucksachen · 26. Juni 2024
- 4. 20/9469 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BetriebsverfassungsgesetzesBundestag Drucksachen · 27. November 2023