Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. April 2017
1. April 2017
>
Version
24. Juli 2024
24. Juli 2024
>
Version
25. Juli 2024
25. Juli 2024
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Eine Begünstigung oder Benachteiligung liegt im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vor, wenn das Mitglied einer in Satz 1 genannten Vertretung in seiner Person die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen betrieblichen Anforderungen und Kriterien erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt.
Fachbeiträge • 217
- 1. Wieviel dürfen Betriebsräte verdienen?Eingeschränkter Zugriffwww.ibp-kanzlei.de · 16. August 2022
- 2. Rechtsanwalt Karsten BeinhornEingeschränkter ZugriffKarsten Beinhorn · www.beinhorn.de · 21. März 2018
- 3. Michael Wessner Leipzig - Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und WohnungseigentumsrechtEingeschränkter Zugriffwww.leipzig-recht.de · 4. Januar 2000
- 4. Betriebsratsmitglied - fehlende Übernahme nicht immer BenachteiligungEingeschränkter ZugriffVon Peter Kehl · www.kehl.legal · 11. November 2012
- 5. Grundgehalt während der Freistellung eines BetriebsratsmitgliedesEingeschränkter ZugriffLina Goldbach · www.anwaltskanzlei-goldbach.de · 7. Juni 2018
- 6. ArbG Köln: Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der PandemieEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 19. Mai 2021
- 7. Michael Wessner Leipzig - Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und WohnungseigentumsrechtEingeschränkter Zugriffwww.leipzig-recht.de · 4. Januar 2000
- 8. Adjustierung der Betriebsratsvergütung gemäß hypothetischer KarriereentwicklungEingeschränkter ZugriffAuthorfirstname:Wolfgang · www.eylaw.de · 26. September 2023