(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, daß der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
| Tag | Nacht | ||
| 1. | an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen | ||
| 57 Dezibel (A) | 47 Dezibel (A) | ||
| 2. | in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten | ||
| 59 Dezibel (A) | 49 Dezibel (A) | ||
| 3. | in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Urbanen Gebieten | ||
| 64 Dezibel (A) | 54 Dezibel (A) | ||
| 4. | in Gewerbegebieten | ||
| 69 Dezibel (A) | 59 Dezibel (A) | ||
(2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
(3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.
(4) Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2025 und dann fortlaufend alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Verordnung. In dem Bericht wird insbesondere dargestellt, ob die in § 2 Absatz 1 genannten Immissionsgrenzwerte dem Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen und ob weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche erforderlich sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 19/16263 - Kleine Anfrage: Lärmminderung an den Straßen DeutschlandsBundestag Drucksachen · 30. Dezember 2019
- 2. 19/21751 - Verordnung: Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)Bundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 3. 19/18471 - Verordnung: Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)Bundestag Drucksachen · 8. April 2020
- 4. 19/16704 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16263 - Lärmminderung an den Straßen DeutschlandsBundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 5. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 6. 19/19500 - Unterrichtung: Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg - Lübeck - PuttgardenBundestag Drucksachen · 28. Mai 2020
- 7. 19/23174 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/21751, 19/22346 Nr. 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 8. 19/29972 - Unterrichtung: Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Rotenburg - VerdenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2021