(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen, auch nach Beendigung ihres Mandats, ohne Genehmigung weder vor Gericht noch außergerichtlich Aussagen oder Erklärungen abgeben über Angelegenheiten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Verschwiegenheit unterliegen.
(2) Die Genehmigung erteilt der Präsident des Deutschen Bundestages. Sind Stellen außerhalb des Deutschen Bundestages an der Entstehung der geheimzuhaltenden Angelegenheiten beteiligt gewesen, kann die Genehmigung nur im Einvernehmen mit ihnen erteilt werden.
(3) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Aussage oder Erklärung dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.
Fachbeiträge • 2
- 1. Einsicht in Stellungnahmen gegenüber dem PetitionsausschussEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Dezember 2011
- 2. BVerwG 7 C 4.11, Urteil vom 03. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/12900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 2. 18/12700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 3. 19/22400 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 4. 19/30900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 5. 20/14700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Februar 2025
- 6. 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2026