(1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet.
(2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.
(3) Ein nicht in dem Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen.
(4) Wenn besondere Umstände dies erfordern, kann dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet werden.
(5) Findet der Beteiligte keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihm auf Antrag einen Rechtsanwalt bei.
Fachbeiträge • 56
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- 7. FF 06/2009, Verfahrenskostenhilfe im neuen FamFG / 5. § 78 Abs. 2 FamFGEingeschränkter ZugriffHelmut Büttner · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Januar 2011
- 8. OLG Stuttgart: Beiordnung eines Rechtsanwalts in AbstammungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-morlaixplatz.de · 15. Dezember 2015
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12037 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher GewaltBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 2. 19/5817 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/1488 - Praxis der Abschiebungshaft seit 2015Bundestag Drucksachen · 16. November 2018
- 3. 19/20348 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2020
- 4. 21/780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und AusreisegewahrsamBundestag Drucksachen · 7. Juli 2025
- 5. 21/2864 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 21/882 - Praxis der Abschiebungshaft seit 2021 und künftige EntwicklungBundestag Drucksachen · 19. November 2025