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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Betreuungssachen sind
- 1.
- Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
- 2.
- Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
- 3.
- sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1814 bis 1881 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.