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19. Juli 2024
19. Juli 2024
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Gericht hat einen Beteiligten persönlich anzuhören,
- 1.
- wenn dies zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten erforderlich ist oder
- 2.
- wenn dies in diesem oder in einem anderen Gesetz vorgeschrieben ist.
(2) Die persönliche Anhörung eines Beteiligten kann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu besorgen sind oder der Beteiligte offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun.
(3) Bleibt der Beteiligte im anberaumten Anhörungstermin unentschuldigt aus, kann das Verfahren ohne seine persönliche Anhörung beendet werden. Der Beteiligte ist auf die Folgen seines Ausbleibens hinzuweisen.
(4) Im Anwendungsbereich des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht die persönliche Anhörung eines Beteiligten per Bild- und Tonübertragung gestatten. § 32 Absatz 3 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 133
- 1. Zur vorläufigen Betreuung (keine Erledigung) und zum Sachverständigengutachten trotz nicht angeordneter BetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 21. März 2019
- 2. Zur Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betreuten im BeschwerdeverfahrenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 12. Februar 2022
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- 4. Zu den Voraussetzungen für das Absehen von der persönlichen Anhörung des BetroffenenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 18. Januar 2021
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- 7. Zum Absehen von der Anhörung im Rahmen der Bestellung eines Betreuers anlässlich der COVID-19-PandemieEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 10. April 2020
- 8. Befangenheit des Richters - ein BeispielsfallEingeschränkter ZugriffStefanie Kracke · www.anwalt-kindschaftsrecht.de · 4. Februar 2020
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/11788 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 2. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 3. 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 4. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026