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15. Oktober 2016
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2. Februar 2026
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9. Juli 2026
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(1) Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist.
(2) Der Beschluss nach Absatz 1 ist von Amts wegen zuzustellen. Die Geschäftsstelle beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. Ist diese Art der Zustellung nicht erforderlich oder verspricht sie keinen Erfolg, kann das Gericht die Beauftragung der Zustellung entsprechend den §§ 168 und 172 bis 183 der Zivilprozessordnung anordnen. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung gilt im Fall des Erlasses ohne mündliche Erörterung zugleich als Auftrag zur Vollstreckung; auf Verlangen des Antragstellers darf die Zustellung nicht vor der Vollstreckung erfolgen.
Fachbeiträge • 17
- 1. Fälle häuslicher GewaltEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 23. Februar 2017
- 2. Familienrecht Anwalt EssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 15. Juni 2026
- 3. Strafe und SchutzEingeschränkter ZugriffVirginia Elisabeth Von Burgsdorff · www.hanse-strafrecht.de · 4. August 2026
- 4. OLG Frankfurt/M.: Eilantrag und Hauptsacheantrag in GewaltschutzsachenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-morlaixplatz.de · 15. Dezember 2015
- 5. OLG Frankfurt/M.: Eilantrag und Hauptsacheantrag in GewaltschutzsachenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-morlaixplatz.de · 11. Dezember 2015
- 6. Verhältnis zwischen einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren in GewaltschutzsachenEingeschränkter ZugriffAchim Schaub · www.schaub.ruhr · 6. März 2012
- 7. Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen Anordnung; Bestimmung der FristEingeschränkter ZugriffKarin Schaub · www.schaub.ruhr · 10. Dezember 2011
- 8. Häusliche Gewalt in den Zeiten von CoronaEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 11. Mai 2020
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/14479 - Unterrichtung: Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025 bis 2030 (Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention)Bundestag Drucksachen · 23. Dezember 2024
- 2. 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in HochrisikofällenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 3. 21/5810 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4082, 21/5809 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026
- 4. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026
- 5. 21/5809 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4082 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3918 - Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten EinzelmaßnahmenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026
- 6. 21/4499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des GewaltschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 4. März 2026