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1. Januar 2021
1. Januar 2021
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht bedarf es in diesen Fällen nicht. Satz 1 gilt nicht für Anträge nach § 802g.
Fachbeiträge • 30
- 1. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungEingeschränkter Zugriffwww.inkasso.de · 26. Mai 2026
- 2. Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den GerichtenEingeschränkter Zugriffwww.inkasso.de · 18. Januar 2021
- 3. MICRO Software AG Knowledge BaseEingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 14. August 2026
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- 5. Reform der Formulare für die ZwangsvollstreckungEingeschränkter Zugriffwww.ags-legal.de · 20. Januar 2023
- 6. Referentenentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Die digitalen Mühlen der Justiz nehmen langsam Fahrt aufEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 20. September 2023
- 7. FoVo 08+09/2022, Die fehlende Vollmacht macht die Vollst ... / 3 Der PraxistippEingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Januar 2022
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Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/11310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 2. 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026
- 3. 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 18. März 2026