Version
1. Juli 2002
1. Juli 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Fachbeiträge • 17
- 1. VollmachtswiderrufEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Oktober 2024
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Juli 2025
- 3. Zustellung von Schriftstücken: Amtliche Übermittlung von SchriftstückenEingeschränkter Zugriffe-justice.europa.eu
- 4. Leitsatzmappe 3Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 3. Februar 2019
- 5. BGH: Keine „Anrufung“ eines Gerichts i.S.d. Art. 30 EuGVVO ohne vollständige AnschriftEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 7. Dezember 2016
- 6. Hemmung der Verjährung auch bei unwirksamer öffentlicher Zustellung?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 5. Februar 2017
- 7. Leitsatzmappe 3Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 3. Februar 2019
- 8. Hemmung der Verjährung auch bei unwirksamer öffentlicher Zustellung?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 5. Februar 2017