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1. Juli 2002
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1. Januar 2005
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Gericht infolge eines Einspruchs, einer Aufhebung des Urteils dieses Gerichts, einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Rüge nach § 321a oder eines neuen Vorbringens in dem Verfahren der Zwangsvollstreckung betreffen. Das Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht gehört zum ersten Rechtszug.
(2) Ein Schriftsatz, durch den ein Rechtsmittel eingelegt wird, ist dem Prozessbevollmächtigten des Rechtszuges zuzustellen, dessen Entscheidung angefochten wird. Wenn bereits ein Prozessbevollmächtigter für den höheren Rechtszug bestellt ist, ist der Schriftsatz diesem zuzustellen. Der Partei ist selbst zuzustellen, wenn sie einen Prozessbevollmächtigten nicht bestellt hat.
Fachbeiträge • 111
- 1. Formen, Fristen und Heilung von FehlernEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 19. September 2026
- 2. MagazinEingeschränkter Zugriffwww.lhr-law.de · 29. April 2010
- 3. Das OLG Hamm zu den Voraussetzungen einer Parteizustellung einer einstweiligen Verfügung und der Bestellung gem. § 172 ZPOEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 6. April 2010
- 4. Zur Haftung des Berufsbetreuers bei sachwidrigem Umgang mit Geld des BetreutenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 17. Januar 2021
- 5. Anspruch auf Unterlassung der Kontaktaufnahme mit anwaltlich vertretener ParteiEingeschränkter Zugriffwww.ratgeberrecht.eu · 4. Oktober 2011
- 6. Diesmal das OLG Jena: Zu den Voraussetzungen der Parteizustellung einer einstweiligen Verfügung - zustellungsbevollmächtigt kraft RubrumEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 9. Mai 2011
- 7. BGH, Beschluss v. 20.08.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. August 2025
- 8. FAQ: Kann ich durch Gerichtspost überrascht werden?Eingeschränkter ZugriffRa_Zink · www.stallbaum-zink.de · 7. Februar 2025
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/5810 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4082, 21/5809 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026
- 2. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026
- 3. 21/5809 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4082 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3918 - Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten EinzelmaßnahmenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026