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1. Juli 2002
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1. Januar 2022
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1. Januar 2023
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1. Januar 2024
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1. Januar 2025
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2. Februar 2026
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(1) Ein elektronisches Dokument kann elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden.
(2) Einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments haben zu eröffnen:
- 1.
- Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater sowie sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen, Vereinigungen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, sowie
- 2.
- Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts.
(3) Die elektronische Zustellung an die in Absatz 2 Genannten wird durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen, das an das Gericht zu übermitteln ist. Für die Übermittlung ist der vom Gericht mit der Zustellung zur Verfügung gestellte strukturierte Datensatz zu verwenden. Stellt das Gericht keinen strukturierten Datensatz zur Verfügung, so ist dem Gericht das elektronische Empfangsbekenntnis als elektronisches Dokument (§ 130a) zu übermitteln.
(4) An andere als die in Absatz 2 Genannten kann ein elektronisches Dokument elektronisch nur zugestellt werden, wenn sie der Zustellung elektronischer Dokumente für das jeweilige Verfahren zugestimmt haben. Die Zustimmung gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments im jeweiligen Verfahren auf einem sicheren Übermittlungsweg als erteilt. Andere als natürliche Personen können die Zustimmung auch allgemein erteilen. Ein elektronisches Dokument gilt am vierten Tag nach dem auf der automatisierten Eingangsbestätigung ausgewiesenen Tag des Eingangs in dem vom Empfänger eröffneten elektronischen Postfach als zugestellt. Satz 4 gilt nicht, wenn der Empfänger nachweist, dass das Dokument nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Fachbeiträge • 455
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 9 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 12. Juni 2025
- 2. Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - FAQ (10)Eingeschränkter Zugriffwww.whiblow.de · 3. August 2026
- 3. Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den GerichtenEingeschränkter Zugriffwww.inkasso.de · 18. Januar 2021
- 4. Vorsicht bei 2 Wochen zwischen Eingang und eEB im beAEingeschränkter ZugriffRa Dr. Stefan Rinke · www.ra-micro.de · 15. August 2024
- 5. Schutzbereich des § 851 cEingeschränkter ZugriffDr. Maren Augustin · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil III: PfändungEingeschränkter ZugriffDr. Maren Augustin · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 7. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.07.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 24) veröffentlichtEingeschränkter ZugriffSchiebeuser · www.schiebe.de · 24. Juli 2024
- 8. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 9 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 5. Juni 2025
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 20/1888 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/1110, 20/1416, 20/1589 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Mai 2022
- 2. 19/30937 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28399 - Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 3. 20/1110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger VorschriftenBundestag Drucksachen · 21. März 2022
- 4. 19/28399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 5. 19/31119 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28399 - Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 6. 20/11309 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz - Drucksache 20/10943 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 7. 20/11788 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 8. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024