Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
1. April 2025
1. April 2025
>
Version
1. Januar 2026
1. Januar 2026
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
>
Version
6. Mai 2026
6. Mai 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte statt.
(2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn
- 1.
- der Wert des Beschwerdegegenstandes 1 000 Euro übersteigt oder
- 2.
- das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.
(3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden.
(4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn
- 1.
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und
- 2.
- die Partei durch das Urteil mit nicht mehr als 1 000 Euro beschwert ist.
Fachbeiträge • 327
- 1. Kosten des Berufungsverfahrens, wenn sich die erste Instanz verrechnetEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 17. Dezember 2023
- 2. Zum Gegenstandswert einer KostenbeschwerdeEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 30. September 2023
- 3. Kosten des Berufungsverfahrens, wenn sich die erste Instanz verrechnetEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 17. Dezember 2023
- 4. Zum Gegenstandswert einer KostenbeschwerdeEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 30. September 2023
- 5. Wenn nichts mehr hilft, hilft die (Landes-)Verfassungsbeschwerde?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 23. November 2016
- 6. Streitwert 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. August 2018
- 7. Zivilprozess 31Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Juni 2014
- 8. BGH Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 72/11Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 6. Oktober 2011