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1. Januar 2002
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen.
(2) Das Gericht hat die Verhandlung auf Antrag einer Partei fortzusetzen, wenn seit der Aussetzung ein Jahr vergangen ist. Dies gilt nicht, wenn gewichtige Gründe für die Aufrechterhaltung der Aussetzung sprechen.
Fachbeiträge • 81
- 1. Aussetzung eines (Kündigungs-) Rechtsstreits bei Verdacht einer StraftatEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Oktober 2020
- 2. KündigungsschutzklageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. Mai 2026
- 3. BerufungsbegründungsfristEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. April 2026
- 4. Aussetzung bei Verdacht einer StraftatEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 24. Juli 2013
- 5. Aussetzung bei Verdacht einer StraftatEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 24. Juli 2013
- 6. VerfahrensaussetzungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. April 2026
- 7. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va