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1. September 2001
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.
Fachbeiträge • 31
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- 3. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
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- 5. Zum Beschwerdewert infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks sowie auf Beseitigung eines ZaunesEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. April 2012
- 6. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. April 2012
- 7. Bemessung des Streitwerts gem. §§8,9 ZPO bei Feststellung des Fortbestands eines (UnterEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 13. Juni 2017
- 8. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 11. Juli 2017