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1. Januar 2002
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1. Juni 2007
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1. Juli 2008
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen Referendar bevollmächtigen, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist.
Fachbeiträge • 1
- 1. Beruf des Rentenberaters stellt keine freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit darEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 19. Dezember 2016