Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
Fachbeiträge • +500
- 1. Voraussetzungen und FristenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 19. September 2026
- 2. BGH, Beschluss v. 19.02.2003Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Februar 2003
- 3. BGH, Beschluss v. 09.10.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 9. Oktober 2018
- 4. Fristversäumung bei Berufungseinlegung durch Streithelfer für die HauptparteiEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 7. November 2025
- 5. BGH, Beschluss v. 20.01.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Januar 2011
- 6. BGH: 1,3 Geschäftsgebühr für AbschlussschreibenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 25. Juni 2015
- 7. Mal wieder: Fast jeder Händler bei Amazon oder eBay ist akut abmahngefährdetEingeschränkter ZugriffEvgeny Pustovalov · www.lhr-law.de · 29. Oktober 2012
- 8. 20 – Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Stellung eines verkehrstüchtigen Fahrrads und eines internetfähigen MobiltelefoEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-puetz.de · 29. Juli 2021