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20. Juli 2017
20. Juli 2017
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26. März 2025
26. März 2025
(1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen.
(2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Zum Zweck der Prüfung nach Satz 1 kann der Bundesrechnungshof auch bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Erhebungen vornehmen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Bund den Ländern zweckgebundene Finanzierungsmittel zur Erfüllung von Länderaufgaben zuweist. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt.
Fachbeiträge • 13
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- 2. VG Köln, Beschl. v. 09.02.2017, Az.: 6 L 2426/16Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
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- 5. Staatliche Parteienfinanzierung - und die Organklage einer zu kurz gekommenen ParteiEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. August 2015
- 6. Konjunkturpaket II teilweise verfassungswidrigEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. September 2010
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- 8. BVerwG 3 A 2.15, Urteil vom 09. November 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 34
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- 2. 20/11853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 3. 20/12195 - Antrag: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 -Bundestag Drucksachen · 1. Juli 2024
- 4. 20/6838 - Antrag: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2022 - Einzelplan 20 -Bundestag Drucksachen · 16. Mai 2023
- 5. 20/12002 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 20/7511 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2022 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 - b) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/9700, 20/10131 Nr.1.3 - Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2022) c) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/11000, 20/11204 Nr.3 - Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2024
- 6. 20/11550 - Antrag: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2023 - Einzelplan 20 -Bundestag Drucksachen · 22. Mai 2024
- 7. 20/12700 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur geplanten Reform der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen - Gesetzentwurf vom 25. Juni 2024 zur Änderung der §§ 55 und 58 des AbgeordnetengesetzesBundestag Drucksachen · 5. September 2024
- 8. 20/7646 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 20/2780 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2021 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2021 - b) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/4880, 20/5293 Nr. 1 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2021) c) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/6530, 20/6784 Nr. 1 - Bemerkungen 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - ErgänzungsbandBundestag Drucksachen · 6. Juli 2023