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1. August 2009
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25. März 2025
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26. März 2025
26. März 2025
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 4 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und um Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten oberhalb von 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt sowie das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 7 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.
Fachbeiträge • 31
- 1. Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Nachtragshaushalt 2021 auf staatliche Beihilfen und FörderprogrammeEingeschränkter ZugriffKerstin Rohde · www.legal.pwc.de · 17. November 2023
- 2. Droht der Haushaltskollaps?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Rath · www.lto.de · 14. November 2023
- 3. Sondervermögen mit aufgelöstem Bundestag - geht das?Eingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 5. März 2025
- 4. BVerfG mit Grundsatzurteil zur SchuldenbremseEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 15. November 2023
- 5. Droht der Haushaltskollaps?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Rath · www.lto.de · 14. November 2023
- 6. Befreiung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen RentenversicherungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Mai 2013
- 7. Kann das Generationskapital die gesetzliche Rente rettenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Peter Knöppel · www.rentenbescheid24.de · 5. Mai 2024
- 8. Maßnahmenpaket des BundestagesEingeschränkter ZugriffAnnelie Kaufmann · www.lto.de · 25. März 2020
Öffentliche Quellen • 119
- 1. 20/10194 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8661, 20/8662, 20/8663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 29. Januar 2024
- 2. 20/9676 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9501 - Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2023
- 3. 20/10130 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 15. Januar 2024
- 4. 20/13158 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 5. 20/12002 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 20/7511 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2022 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 - b) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/9700, 20/10131 Nr.1.3 - Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2022) c) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 20/11000, 20/11204 Nr.3 - Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2024
- 6. 20/10127 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Januar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Januar 2024
- 7. 20/9501 - Antrag: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 8. 20/11350 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 16. Mai 2024