Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2015
1. Januar 2015
>
Version
6. November 2015
6. November 2015
>
Version
1. Juli 2021
1. Juli 2021
>
Version
6. Dezember 2024
6. Dezember 2024
>
Version
1. Januar 2026
1. Januar 2026
>
Version
9. Januar 2026
9. Januar 2026
(1) Die Steuer entsteht
- 1.
- für Lieferungen und sonstige Leistungen
- a)
- bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
- b)
- bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind,
- c)
- in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt,
- d)
- in den Fällen des § 18 Abs. 4c mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1a Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,
- e)
- in den Fällen des § 18 Absatz 4e mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1b Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,
- f)
- in den Fällen des § 18i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1c Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind; Buchstabe b bleibt unberührt,
- g)
- in den Fällen des § 18j vorbehaltlich des Buchstabens i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1d Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind; Buchstabe b bleibt unberührt,
- h)
- in den Fällen des § 18k mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1e Satz 1, in dem die Lieferungen ausgeführt worden sind; die Gegenstände gelten als zu dem Zeitpunkt geliefert, zu dem die Zahlung angenommen wurde; Buchstabe b bleibt unberührt,
- i)
- in den Fällen des § 3 Absatz 3a zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung angenommen wurde;
- 2.
- für Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind;
- 3.
- in den Fällen des § 14c im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung;
- 4.
- (weggefallen)
- 5.
- im Fall des § 17 Absatz 1 Satz 7 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist;
- 6.
- für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 1a mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats;
- 7.
- für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des § 1b am Tag des Erwerbs;
- 8.
- im Fall des § 6a Abs. 4 Satz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird.
(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2.
(3) (weggefallen)
Fußnote
(+++ § 13: Zur Anwendung vgl. § 27 +++)
Fachbeiträge • 193
- 1. Berechnungsprogramme - GesamtübersichtEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 1. September 2026
- 2. EuGH: Vorsteuerabzug für Leistungen von Ist-Versteuerern erst mit ZahlungEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 14. Februar 2022
- 3. Die Bauabzugsteuer: Ein BerechnungsbeispielEingeschränkter ZugriffDeu24Admin · www.ecovis.com · 11. April 2023
- 4. BFH: Betreiber einer Internetseite ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn er nur auf die Internetseite eines (ausländischen) Drittanbieters weiterleitetEingeschränkter ZugriffDr. Graf · www.ra-dr-graf.de · 3. Dezember 2012
- 5. BFH, Urteil v. 17.12.2014Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. Dezember 2014
- 6. und Architektenrecht: Anspruch auf Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrages trotz eingetretener FestsetzungsverjährungEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 27. September 2024
- 7. Änderungen des UStG durch das Steueränderungsgesetz 2015Eingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 16. November 2015
- 8. Umsatzsteuer: Bundesfinanzhof klärt den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts bei ÜberweisungenEingeschränkter ZugriffRechtundsteuern-Mi · www.rechtundsteuern-michalek-riehl.de · 5. November 2023
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 20/5426 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2023
- 2. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 3. 21/2670 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1930 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2033 - Faire Arbeit sichern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2037 - Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfenBundestag Drucksachen · 6. November 2025
- 4. 21/6002 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im SteuerrechtBundestag Drucksachen · 19. Mai 2026
- 5. 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 12. März 2026
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2020BMF Schreiben · 31. Dezember 2020
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2012BMF Schreiben · 31. Dezember 2012
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2014BMF Schreiben · 31. Dezember 2014