Version
1. Juli 2021
1. Juli 2021
>
Version
1. Januar 2026
1. Januar 2026
>
Version
9. Januar 2026
9. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Steuerschuldner ist in den Fällen
- 1.
- des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und des § 14c Abs. 1 der Unternehmer;
- 2.
- des § 1 Abs. 1 Nr. 5 der Erwerber;
- 3.
- des § 6a Abs. 4 der Abnehmer;
- 4.
- des § 14c Abs. 2 der Aussteller der Rechnung;
- 5.
- des § 25b Abs. 2 der letzte Abnehmer;
- 6.
- (weggefallen)
- 7.
- des § 18k neben dem Unternehmer der im Gemeinschaftsgebiet ansässige Vertreter, sofern ein solcher vom Unternehmer vertraglich bestellt und dies der Finanzbehörde nach § 18k Absatz 1 Satz 2 angezeigt wurde. Der Vertreter ist gleichzeitig Empfangsbevollmächtigter für den Unternehmer und dadurch ermächtigt, alle Verwaltungsakte und Mitteilungen der Finanzbehörde in Empfang zu nehmen, die mit dem Besteuerungsverfahren nach § 18k und einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach dem Siebenten Teil der Abgabenordnung zusammenhängen. Bei der Bekanntgabe an den Vertreter ist darauf hinzuweisen, dass sie auch mit Wirkung für und gegen den Unternehmer erfolgt. Die Empfangsbevollmächtigung des Vertreters kann nur nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf wird gegenüber der Finanzbehörde erst wirksam, wenn er ihr zugegangen ist.
(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2.
Fachbeiträge • 77
- 1. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. Vermittlungsleistung, Eigenhandel, Vermietung, AußenverhältnisEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 23. Januar 2025
- 3. Vermittlungsleistung, Eigenhandel, Vermietung, AußenverhältnisEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 23. Januar 2025
- 4. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. Februar 2016
- 5. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 6. Zulassung der Revision - bei kumulativer Entscheidungsbegründung durch das FinanzgerichtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Juni 2026
- 7. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. einstweiliger RechtsschutzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Juni 2026