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30. September 2004
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1. Januar 2018
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4. Juli 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- 1.
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- 2.
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- 1.
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
- 2.
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Stellungnahme/Gutachten SG2605080034 zu Regelungsvorhaben "Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen" von "Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 2. Stellungnahme/Gutachten SG2605080013 zu Regelungsvorhaben "Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen" von "Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS)"Eingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 3. Stellungnahme/Gutachten SG2605080013 zu Regelungsvorhaben "Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen" von "Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS)"Eingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 4. DURY LEGAL RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffhttps://www.dury.de/ · 16. Mai 2019
- 5. DURY LEGAL RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffhttps://www.dury.de/ · 29. März 2021
- 6. Shop bei Alkoholverkauf bald notwendig? – ITEingeschränkter ZugriffJanine Rieger · https://www.dury.de/ · 23. April 2019