1. Januar 2009
1. Januar 2025
10. Dezember 2025
(1) Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Grundstücke und für Betriebsgrundstücke, festgestellt. § 229 gilt für die Grundbesitzbewertung sinngemäß.
(2) Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 zu ermitteln.
(3) Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 zu ermitteln. § 70 gilt mit der Maßgabe, dass der Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (zum Beispiel an gemeinschaftlichen Hofflächen oder Garagen) abweichend von Absatz 2 Satz 1 dieser Vorschrift in das Grundstück einzubeziehen ist, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird. § 20 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 (Anteilswert) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt. Der Anteilswert ist unter Anwendung des § 11 Abs. 2 zu ermitteln.
(5) Der Wert von Betriebsvermögen oder des Anteils am Betriebsvermögen im Sinne der §§ 95, 96 und 97 (Betriebsvermögenswert) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt. Der Betriebsvermögenswert ist unter Anwendung des § 109 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 zu ermitteln.
Fachbeiträge • 96
- 1. BFH, Urteil v. 30.01.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 30. Januar 2019
- 2. BFH, Urteil v. 17.11.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. November 2021
- 3. BFH, Urteil v. 05.12.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. Dezember 2019
- 4. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 5. Grunderwerbsteuer bei GesellschafterwechselEingeschränkter ZugriffRoland Schmidt · www.schmidt-partners.com · 22. September 2026
- 6. § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von BetriebsvermögenswertenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Dezember 2023
- 7. § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von BetriebsvermögenswertenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2016
- 8. § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von BetriebsvermögenswertenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. Dezember 2024
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 13/5504 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der ErbschaftsteuerBundestag Drucksachen · 9. September 1996
- 2. 13/6615 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der ErbschaftsteuerBundestag Drucksachen · 19. Dezember 1996
- 3. 13/4839 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1997Bundestag Drucksachen · 11. Juni 1996
- 4. 13/5359 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1997Bundestag Drucksachen · 26. Juli 1996
- 5. 16/7918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2008
- 6. 16/8547 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) - 16/7918 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. März 2008
- 7. 16/10490 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen WirtschaftBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2008
- 8. 16/11107 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7918, 16/8547, 16/8814 Nr. 3- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)Bundestag Drucksachen · 26. November 2008