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17. Januar 2024
17. Januar 2024
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23. Juli 2026
23. Juli 2026
(1) Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt bilden ein Koordinierungsgremium. Dieses begleitet und unterstützt die Bundesregierung und die Regierungen der Länder bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen insbesondere nach § 4 und stellt den Projektfluss sicher. Es prüft die Umsetzung entsprechend den Leitbildern, Förderzielen und Förderbereichen. Hierzu analysiert es aktuelle Entwicklungen, berichtet und empfiehlt bei Bedarf entsprechende Anpassungen. Die Empfehlungen sind nicht bindend. Das Koordinierungsgremium ist für die in den Kapiteln 1, 3 und 4 genannten Förderbereiche zuständig.
(2) Das Koordinierungsgremium ist besetzt mit der fachlich zuständigen Vertreterin oder dem fachlich zuständigen Vertreter (Vertretung) auf Staatssekretärsebene des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Verkehr, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt, des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie einer Vertretung für jedes Land nach § 1 Absatz 1 Satz 1. Die Vertretung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach Satz 1 übt den Vorsitz aus. Jedes Mitglied kann sich vertreten lassen. Das Koordinierungsgremium kann bei Bedarf weitere Ressorts und Bundesbehörden sowie die für die Regionalentwicklung maßgeblichen Akteure und Sozialpartner beratend hinzuziehen.
(3) Jedes Land hat eine Stimme. Das Koordinierungsgremium beschließt mit der Stimme des Bundes und mindestens der Hälfte der Stimmen der Länder.
(4) Das Koordinierungsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/13398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes KohleregionenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/24828 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24331 - Verwendung der Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang und der Bezug zu nationalen FörderprogrammenBundestag Drucksachen · 30. November 2020
- 3. 20/1171 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/800 - Fördermittelvorzug und Verwendung im Rahmen des StrukturwandelsBundestag Drucksachen · 21. März 2022
- 4. 20/323 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/138 - Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der LausitzBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2021
- 5. 19/28629 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28017 - Verrechnung von EU-Fördermitteln für einen gerechten Übergang mit nationalen Fördermitteln zum Strukturwandel in KohleregionenBundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 6. 19/31710 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Juli 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Juli 2021
- 7. 20/973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/856 - Unterstützung der Strukturförderung in den Kohlerevieren in Brandenburg und Sachsen durch den Bund - Arm-2Bundestag Drucksachen · 11. März 2022
- 8. 20/4417 - Antrag: Sicherheit und Klarheit beim Strukturwandel in der LausitzBundestag Drucksachen · 10. November 2022