Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
31. Dezember 2006
31. Dezember 2006
>
Version
31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein, so kann der Erwerber das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist.
Fachbeiträge • 25
- 1. Kein Mietvertragseintritt in bloßes Nutzungsrecht über eine „Zwischenfläche“Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 30. März 2025
- 2. Paragraf 573d BGB – Die außerordentliche KündigungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Juni 2026
- 3. Eintritt in Mietvertrag bei Erwerb eines bloß mitgenutzten Grundstücks?Eingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 21. November 2019
- 4. Die Mieterdienstbarkeit im Gewerbeimmobilienrecht - Gestaltung nach dem VDP-StandardEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 28. Mai 2026
- 5. Fachanwalt Arbeitsrecht Versicherungsrecht ChemnitzEingeschränkter Zugriffwww.ra-schulte.de · 26. November 2019
- 6. BGH Beschluss vom 16.04.2025 - XII ZR 48/24Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 16. April 2025
- 7. Der Gewerbemietvertrag in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffFabian Lünsmann · www.pelkapartner.de · 26. März 2025
- 8. Folgen für GewerbemietverträgeEingeschränkter ZugriffMerlin Nacke · www.rechtsanwaltkaufmann.de · 28. April 2023