Der Differenzbetrag nach § 5 wird gewährt für ein Entlastungskontingent. Dieses beträgt pro Kalendermonat für
- 1.
- Netzentnahmestellen, für die der Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 3 anzuwenden ist, 80 Prozent
- a)
- im Fall von Netzentnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile bilanziert werden, der aktuellen dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen vorliegenden Jahresverbrauchsprognose für die Netzentnahmestelle geteilt durch zwölf oder
- b)
- im Fall von Netzentnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, der Netzentnahme,
- aa)
- die der zuständige Messstellenbetreiber für das Kalenderjahr 2021 gemessen oder anderweitig festgestellt hat, geteilt durch zwölf, oder
- bb)
- die nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b geschätzt wurde, geteilt durch zwölf,
- 2.
- Netzentnahmestellen, für die der Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 anzuwenden ist, 70 Prozent
- a)
- im Fall von Netzentnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile bilanziert werden, der aktuellen dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen vorliegenden Jahresverbrauchsprognose für die Netzentnahmestelle geteilt durch zwölf oder
- b)
- im Fall von Netzentnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, der Netzentnahme,
- aa)
- die der zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 gemessen oder anderweitig festgestellt hat, geteilt durch zwölf, oder
- bb)
- die nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b geschätzt wurde, geteilt durch zwölf,
- 3.
- Netzentnahmestellen von Schienenbahnen 90 Prozent der Netzentnahme, die abzüglich der rückgespeisten Energie unmittelbar für den Fahrbetrieb im Schienenverkehr
- a)
- im Kalenderjahr 2021 von der Schienenbahn selbst verbraucht wurde geteilt durch zwölf, oder
- b)
- für das Kalenderjahr 2023 aufgrund der aktuellen dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen vorliegenden Jahresverbrauchsprognose geteilt durch zwölf prognostiziert wurde.
Fußnote
(+++ § 6: Zur Anwendung vgl. § 7 Abs. 2 +++)
§ 6 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b DBuchst. aa Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wird die Angabe "2021gemessen" durch die Angabe "2021 gemessen" ersetzt
Fachbeiträge • 19
- 1. Der Energie-Impuls: Zunächst mit heißer Nadel gestrickt und nun nachgebessert? – Österlicher Änderungsentwurf der Bundesregierung für die EnergiepreisbremsenEingeschränkter Zugriffwww.oppenhoff.eu · 4. November 2023
- 2. Entlastungsbeträge für RLM-Kunden: Anträge bis 30. September möglichEingeschränkter Zugriffwww.dehoga-bayern.de · 28. September 2023
- 3. Entlastungsbeträge für RLM-Kunden: Anträge bis 30. September möglichEingeschränkter Zugriffwww.dehoga-bayern.de · 28. September 2023
- 4. Energiepolitik ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 18. Januar 2023
- 5. Allgemein ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 10. November 2023
- 6. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 13. Januar 2023
- 7. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 13. Januar 2023
- 8. 13. Januar 2023Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 13. Januar 2023
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 20/4685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenBundestag Drucksachen · 29. November 2022
- 2. 20/4683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 29. November 2022
- 3. 20/4915 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4685 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 4. 20/5046 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2022
- 5. 20/4911 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4683 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 6. 20/6142 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. März 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. März 2023
- 7. 20/6873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 8. 20/5137 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Januar 2023