(1) Ein gewählter Bewerber erwirbt die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Bundeswahlausschuss (§ 42 Absatz 3 Satz 1) mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages nach der Wahl. Eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft muss vor der ersten Sitzung gegenüber dem Landeswahlleiter schriftlich erklärt werden. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Die Erklärung kann nicht widerrufen werden.
(2) Bei einer Nachfolge (§ 48 Abs. 1) oder einer Wiederholungswahl (§ 44) wird die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit dem frist- und formgerechten Eingang der auf die Benachrichtigung erfolgenden Annahmeerklärung beim zuständigen Wahlleiter, jedoch nicht vor Ausscheiden des ursprünglich gewählten Abgeordneten erworben. Liegt bei Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag durch einen gewählten Bewerber die Annahmeerklärung des Nachfolgers bereits vor der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages nach der Wahl vor, erwirbt der Nachfolger das Mandat mit der Eröffnung dieser Sitzung. Gibt der Nachfolger oder durch Wiederholungswahl gewählte Bewerber bis zum Ablauf der Frist keine oder keine formgerechte Erklärung ab, so gilt die Nachfolge oder Wahl zu diesem Zeitpunkt als angenommen. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 2
- 1. NPD rückt wieder ins juristische FadenkreuzEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 29. April 2011
- 2. NPD rückt wieder ins juristische FadenkreuzEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 29. April 2011
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/1348 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1068 - Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/337 und 19/712)Bundestag Drucksachen · 21. März 2018
- 2. 19/9228 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 9. April 2019
- 3. 20/13714 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11944 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere ÄnderungenBundestag Drucksachen · 11. November 2024