(1) Personenbezogene Daten dürfen nicht nach den §§ 19 bis 22a übermittelt werden, wenn
- 1.
- besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen entgegenstehen,
- 2.
- die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen unter Berücksichtigung
- a)
- der Art der Information,
- b)
- ihrer Wertigkeit, auch unter Berücksichtigung eines vergangenen Zeitraums und des Alters der betroffenen Person, insbesondere bei Minderjährigen,
- c)
- der Art der Erhebung, insbesondere im Falle des § 8 Absatz 2,
- d)
- drohender, insbesondere verdachtsgegründeter Anschlussmaßnahmen,
- e)
- der Verfügbarkeit vorherigen Rechtsschutzes gegen drohende Folgemaßnahmen,
- 3.
- durch die Übermittlung der personenbezogenen Daten eine dringende Gefahr für ein Schutzgut nach § 19 Absatz 3 Nummer 4 zu besorgen ist; dies gilt nicht, wenn die Übermittlung dem Schutz solcher Rechtsgüter dient und dieses Schutzinteresse überwiegt, oder
- 4.
- sonstige überwiegende Sicherheitsinteressen der Übermittlung entgegenstehen; dies ist nicht der Fall, wenn die Übermittlung unerlässlich ist zur
- a)
- Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Schutzgüter nach § 19 Absatz 3,
- b)
- Verfolgung einer auch im Einzelfall besonders schwerwiegenden Straftat, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist.
(2) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium mindestens einmal im Jahr über die Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4.
Fußnote
(+++ § 23: Zur Anwendung vgl. § 36 SÜG +++)
Fachbeiträge • 3
- 1. Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz ist mit dem Grundgesetz unvereinbarEingeschränkter ZugriffCarl Christian Müller · www.mueller.legal · 5. November 2022
- 2. GG Art. 2 Abs. 2, Art. 1 Abs. 1: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten - Ihr Anwalt Hamburg - Rechtsanwälte LaEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 26. März 2023
- 3. GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1 Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten - Ihr Anwalt Hamburg - RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 4. August 2023
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/3573 - Kleine Anfrage: Datenaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten in DeutschlandBundestag Drucksachen · 25. Juli 2018
- 2. 19/5923 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5190 - Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in HamburgBundestag Drucksachen · 21. November 2018
- 3. 18/10838 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/10681 - Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Bereich des BundesBundestag Drucksachen · 16. Januar 2017
- 4. 18/12183 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11944 - Behördenzeugnisse des Bundesamtes für VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 28. April 2017
- 5. 18/11281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des SicherheitsüberprüfungsgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 6. 19/3840 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3573 - Datenaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten in DeutschlandBundestag Drucksachen · 16. August 2018
- 7. 19/352 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/167 - Auswertung von Asservaten aus straf- oder polizeirechtlichen Maßnahmen durch den VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 29. Dezember 2017
- 8. 18/12850 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Juni 2017