Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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4. August 2011
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27. Juli 2021
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29. Juli 2022
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23. Dezember 2025
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5. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.
(2) Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten oder des Aggregators darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht. Ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Energielieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein.
(3) Der Lieferantenwechsel oder der Wechsel des Aggregators darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn die Energielieferung Bestandteil gebündelter Angebote im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ist.
(4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Nimmt der bisherige Lieferant die Abmeldung von der Belieferung nicht unverzüglich nach Vertragsbeendigung vor oder gibt er auf Nachfrage des Netzbetreibers die Entnahmestelle bei Vertragsbeendigung nicht frei, kann der Letztverbraucher vom Energielieferanten Schadensersatz nach Maßgabe des Satzes 1 verlangen.
Fachbeiträge • 19
- 1. Änderungen mit dem EnWG seit dem 06.06.2025Eingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 1. Oktober 2025
- 2. VeröffentlichungenEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 13. April 2026
- 3. Gesetzgebung ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 13. März 2025
- 4. Lieferantenwechsel binnen 24h - Änderung der Marktprozesse im EnergierechtEingeschränkter ZugriffRamadani · www.nbs-partners.de · 18. Dezember 2024
- 5. Mieter meldet Strom nicht an: Wer zahlt die Kosten?Eingeschränkter ZugriffRobin Kube · www.kanzlei-kuebler.biz · 25. Juli 2026
- 6. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 30. September 2021
- 7. Vertrieb ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 15. Oktober 2021
- 8. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 13. März 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/1599 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der EndkundenbelieferungBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 2. 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Juni 2023
- 3. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 4. 20/11050 - Unterrichtung: 9. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise - Drucksache 20/8700 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 5. 21/5440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-BinnenmarktpaketsBundestag Drucksachen · 20. April 2026