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29. Mai 2009
29. Mai 2009
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7. August 2014
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1. Januar 2016
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21. Januar 2026
21. Januar 2026
(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt ausgeschlossen werden.
(2) Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen; andere vergleichbare angemessene Verteilungsgrundsätze können vereinbart werden. Die Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs bleiben unberücksichtigt.
(3) Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen, insbesondere die §§ 89, 124 Absatz 1, § 139 Absatz 3 und 4 und die §§ 140 sowie 214 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Bei Rentenversicherungen ist die Beendigung der Ansparphase der nach Absatz 3 Satz 2 maßgebliche Zeitpunkt.
Fachbeiträge • 54
- 1. Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in RiesterEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 13. Januar 2016
- 2. BAG, Urteil v. 06.05.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. Mai 2025
- 3. BGH: Weniger Geld für LebensversicherungskundenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 27. Juni 2018
- 4. BGH: Ermittlung der Bewertungsreserve in der LebensversicherungEingeschränkter ZugriffMartin Hartmann · www.v-g-h.de · 16. Juni 2026
- 5. BGH: Neuregelung zur Beteiligung an stillen Reserven eines Lebensversicherers ist verfassungsgemäßEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 4. Juli 2018
- 6. Neues für PensionskassenEingeschränkter Zugriffwww.longial.de · 10. Dezember 2025
- 7. Auswirkungen der VVG-Reform auf LebensversicherungsverträgeEingeschränkter ZugriffFelix Meißner · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 8. Private Rentenversicherung: Streit um die AuszahlungEingeschränkter ZugriffDr. Marco Rogert · www.ru.law · 4. August 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/4673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 18/13596 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13419 - Zinszusatzreserven der VersicherungsbrancheBundestag Drucksachen · 19. September 2017