1. April 2014
1. Juli 2016
18. August 2021
31. Dezember 2024
(1) Ist die Anmeldung nicht oder teilweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, so hat der Anmelder eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die deutsche Übersetzung nicht innerhalb der Frist eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
(2) Ist die Anmeldung ganz oder teilweise in englischer oder französischer Sprache abgefasst, verlängert sich die Frist nach Absatz 1 Satz 1 auf zwölf Monate. Wird anstelle des Anmeldetages für die Anmeldung ein früherer Zeitpunkt als maßgebend in Anspruch genommen, endet die Frist nach Satz 1 jedoch spätestens mit Ablauf von 15 Monaten nach diesem Zeitpunkt.
(3) Ist für die Anmeldung ein Antrag nach § 43 Absatz 1 oder § 44 Absatz 1 gestellt worden, so kann die Prüfungsstelle den Anmelder auffordern, eine deutsche Übersetzung der Anmeldungsunterlagen vor Ablauf der in Absatz 2 genannten Frist einzureichen.
(4) Erklärt sich der Anmelder vor Ablauf der Frist nach den Absätzen 1 und 2 gegenüber dem Patentamt mit der Akteneinsicht in seine Anmeldung nach § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 einverstanden, hat er eine deutsche Übersetzung der Anmeldungsunterlagen einzureichen. Das Einverständnis gilt erst mit Eingang der Übersetzung beim Deutschen Patent- und Markenamt als erteilt.
Fachbeiträge • 2
- 1. IP Report 2013/IVEingeschränkter Zugriffwww.bardehle.com · 1. November 2013
- 2. BPatG zu Folgen von Übersetzungsmängeln in SchutzrechtsunterlagenEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 13. März 2023
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 17/10308 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen RechtsschutzesBundestag Drucksachen · 12. Juli 2012
- 2. 18/7195 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen RechtsschutzesBundestag Drucksachen · 6. Januar 2016
- 3. 19/30498 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25821- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021